FACHVERBAND
NEUROPHYSIOLOGISCH- TECHNISCHER
ASSISTENTEN e. V.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen
„Fachverband Neurophysiologisch-Technischer Assistenten e.V.“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Hannover.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieses Ziel soll erreicht werden insbesondere durch
a) die Förderung und Fortbildung der auf dem Gebiet der neurophysiologisch technischen Diagnostik beschäftigten Assistentinnen und Assistenten,
b) das Bestreben, für die Mitglieder angemessene Anstellungs- und Arbeitsbedingungen zu erreichen.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben
bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
4. Der Vorstand kann sich für seine Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26 a des Einkommensteuergesetzes gewähren, soweit diese
Aufwandsentschädigung den tatsächlich entstandenen Aufwand offensichtlich nicht übersteigt.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der
Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.
2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils
zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
3. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder
Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich
binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der
ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen
Entscheidung.
§ 5 Beiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
§ 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
3. der Beirat
§ 7 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufhaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, die Entlastung des Vorstands, die Entgegennahme der Berichte
des Vorstands, die Wahl der Kassenprüfer/innen, die Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, die Beschlussfassung über die Auflösung des
Vereins, die Entscheidung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung
einberufen.
3. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen
verlangt.
4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied
geleitet.
5. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder
beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 8 Vorstand
1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten und zweiten Vorsitzenden. Der/Die erste und zweite Vorsitzende vertreten je einzeln.
2. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem/der Schriftführer/in und dem/der Schatzmeister/in.
3. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstands im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
§ 9 Beirat
Dem Vorstand ist ein Beirat zugeordnet. Der Beirat hat die Aufgabe, in Fortbildungsfragen beratend tätig zu sein und den Kontakt mit den ärztlichen Fachvereinigungen, insbesondere der Deutschen
Gesellschaft für klinische Neurophysiologie, aufrecht zu erhalten. Die Beiratsmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Beiratsmitglieder sind
Ehrenmitglieder der Fachvereinigung. Sie haben das Recht, an allen Mitgliederversammlungen teilzunehmen und bei Vorstandsentscheidungen beratend mitzuwirken.
§ 10 Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an das Deutsche Rote Kreuz, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden
hat.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 14.03.2014 geändert und neu gefasst. Genehmigt und eingetragen beim Amtsgericht Hannover – Registerblatt VR 3715
Ort: Hannover
Datum:03.08.2014